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Das ultimative Zivilrechts-Schema

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Ich halte es mit Schemata wie mit Meinungsstreits: Sie sind weder die Lösung für alle Probleme, noch kommt man ganz ohne sie aus. Mein Titel zum Beitrag ist einfach nur reißerisch gewählt um etwas Aufmerksamkeit zu erregen.

Ich selbst stelle hier meine selbst erstellen Zivilrechts-Schemata ein, die ich im Laufe der Zeit als “Rüstzeug” erarbeitet habe. Sie sind keinesfalls vollständig, haben mir aber hin und wieder die Klausur gerettet, da sie problemorientiert aufgebaut sind und im Notfall (“Blackout”) dazu zwingen, systematisch einen Fall anzugehen. Ums Lernen und Verstehen des dahinter stehenden Stoffes helfen diese Schemata auf keinen Fall herum.

Mit Schemata (bitte, auch wenn vom Duden erlaubt, nutzt nicht “Schematas” oder gar “Schemen” – es klingt einfach fürchterlich) halte ich es, wie meine Oma mit Traditionen:

Sie sind wie Laternen: Wenn es dunkel ist können sie dir einen Weg weisen, aber nur Betrunkene halten sich daran fest.

Das Grundprinzip ist einfach und sollte jedem bekannt sein: Ich habe ein Aufbauschema für die Fragestellung “Aufbau eines Anspruchs” und eines für die Fragestellung “Welche Anspruchsgrundlagen gibt es”. Gerade letzteres ist natürlich nicht abschließend, sondern von persönlichen Schwerpunkten geprägt. Dabei folge ich der heute üblichen 5-Teiligen-Aufteilung der Anspruchsgrundlagen in Vertraglich, Quasi-Vertraglich (oder Vertragsähnlich etc.), Dinglich, Deliktisch und Bereicherungsrechtlich. Dabei gibt es bei mir einen Anhang, da ich für die Rechte bei Mängel im Kaufvertrag ein eigenes Schema habe. Eigentlich gehört das in den ersten Teil (Vertragliche Ansprüche), passt aber nicht auf die Karteikarte – daher gibt es in meinem 5-Teiligen-Anspruchs-Schema insgesamt 6 Teile.

Wenn man beide beherrscht und schulmäßig durchgeht, erkennt man die Verzahnung.

Bedenkt, dass meine Schemata keinen reinen Prüfungsschemata sind! Das heißt, hier wird nicht einfach abgehakt, sondern es geht darum, Problempunkte zu bedenken. Darum findet man im ersten Schema unter 2.5 auch die Abtretung und die Schuldübernahme. Deswegen geht natürlich noch lange nichts unter, aber es können sich Probleme z.B. im Rahmen des §404 bei der Tilgung einer verjährten Forderung durch einen Dritten ergeben. Das Schema soll nur helfen, an sowas zu denken und unterscheidet sich insofern von den reinen “Abhak-Schemata”.

Viel Spaß beim Durcharbeiten, Kritisieren und erarbeiten eigener Schemata. Und ganz ernsthaft: Lernt den Stoff. Schemata sind Krücken, sowas wie früher in der Schule Eselsbrücken – nicht mehr, nicht weniger. Man merkt es spätestens, wenn im Schema die GOA auftaucht oder “Nießbrauch” erwähnt wird: Das hilft nur, wenn man weiß, was dahinter steht.

Und nochmal zur Sicherheit: Das kann man vollständig auswendig lernen, länger als eine Woche behalten und ja – es passt sehr wohl auf normale Karteikarten (14 Spalten zzgl. Kopfzeile in welche die Überschriften geschrieben werden)

Aufbau eines (vertraglichen) Anspruchs

  1. Entstanden
    1. Vertrag wirksam (Willenserklärungen liegen vor, Zugang -> §§164ff.!)
    2. Inhaltsprüfung: §§134, 138, 154, 307ff.
    3. Unwirksame WE: §§105, 106, 116, 117, 118
    4. Form: §125
    5. Anfechtung: §§119, 120, 123 -> 121, 124 -> 143
    6. Widerruf: §§312ff -> §355
  2. Untergegangen
    1. Erfüllung: §362
    2. Hinterlegung: §372
    3. Aufrechung: §387
    4. Erlaßvertrag: §397
    5. Abtretung und Schuldübernahme: §398 und 414 bedenken!
    6. Unmöglichkeit: §275 I und §326 I
    7. Rücktritt: §§323, 326 V -> §346! (an §§218 und 349 denken!)
    8. Schadensersatz verlangt: §281 IV
  3. Durchsetzbar
    1. Fälle faktischer/wirtschaftlicher Unmöglichkeit: §275 II und III
    2. Zurückbehaltungsrecht: §§320, 273
    3. Verjährung: §§194, 438, 634a -> an §404, 417 denken

Die Anspruchsgrundlagen

  1. Vertragliche Ansprüche
    1. Primär: Erfüllung Leistung/Gegenleistung
    2. Sekundär
      1. Unmöglichkeit (SchadE / AufwendungsE / SchadE statt ganzer L)
        1. anfänglich (311a II / +284 / 311a II 3 + 281 I 2,3)
        2. nachträglich (280 I, III, 283 / +284 / 280 I, III + 281 I 1-3)
      2. Nichtleistung trotz Möglichkeit (Verzug)
        1. neben Primär: 280 I, II, 286 I
        2. statt Primär: 280 I, III, 281 I 1 (281 IV beachten!)
      3. Gewährleistung z.B. 437, 634 -> 280 I (Mangelfolge)
      4. Sonstige Pflichtverletzung: 280 I ggfs. i.V.m. 241 II (pVV)
      5. Rücktritt: 323, 326 V -> 346
    3. Tertiär
      1. Abtretung von Ersatzansprüchen: 255
      2. Herausgabe des commodums: 285
  2. Quasi-Vertragliche Ansprüche
    1. Vorvertragliche Pflichten: 311 II, 241 II, 280 I
    2. GOA
      1. Aufwendungsersatz: 670, 683
      2. Bereicherungsherausgabe: 812, 684
      3. Sonstige über 681 -> 666, 667, 668
    3. Veranlasstes Vertrauen
      1. Anfechtungsschaden: 122
      2. falsus procurator: 179 II
  3. Dingliche Ansprüche
    1. Primär
      1. Herausgabe
        1. aus Eigentum: 985, 986, 2018
        2. aus Besitz: 861, 1007
      2. Störung: Unterlassung, Beseitigung
        1. bei Eigentum: 12, 906, 1027 i.V.m. 1004
        2. bei Besitz: 862, 1029
      3. Duldungspflichten: 867, 1005, 1228, 904, 912, 917
      4. Mitwirkungspflichten: 888, 894
    2. Sekundär
      1. Schadensersatz: 989, 990, 990 II -> 286, 280 I, II
      2. Nutzungen: 987, 988, 2020
      3. Verwendungsersatz: 994 I, 996, 994 II i.V.m. 683, 2022
    3. Tertiär
      1. Ausgleich für Eigentumsverlust: 951, 812
      2. Pfandrecht: 704, 562ff.
    4. Gesonderte Ansprüche aus einzelnen dinglichen Rechten
      1. Pfand
        1. Erlösungsanspruch: 1247
        2. Herausgabe: 1231; 1227, 985
        3. Störung: 1227, 1004
      2. Hypothek
        1. Befriedigung: 1147
        2. Grundbuchberichtigung: 894
        3. Störung: 1134
      3. Nießbrauch: 1065ff.
  4. Ansprüche aus Delikt
    1. Gefährdungshaftung: §7 I StVG, §1 I ProdHG, §833 BGB, §25 AtomG, §1 UmweltHG, §22 WHG, §32 GenTG, §701 BGB, §1 HPflG; BJagdG bei Wildschaden
    2. Vermutetes, widerlegbares Verschulden: §831 I BGB, §832 I BGB, §18 StVG, §834 BGB, §836 BGB
    3. Nachgewiesenes Verschulden: §823 I, II BGB, §826 BGB, §825 BGB
  5. Bereicherungsrechtlich
    1. Leistungskondiktion: 812 I 1 1. Alt, 813, 817
    2. Nicht-Leistungskondiktion: 816, 822, 812 I 1 2. Alt

Anspruchsaufbau bei Mangel im Kaufvertrag

  1. Vorraussetzung (Kaufvertrag liegt bereits geprüft vor!)
    1. Sachmangel liegt vor: 434 (3 Kriterien)
    2. bei Gefahrübergang: 434, 446 (Beachten: 446 2, 447 mit 447 II und 476)
    3. Kein Ausschluss der Gewährleistung
      1. 377 HGB
      2. individuelle Abrede – aber 475 I beachten
      3. AGB: §§308ff.
      4. falls Ausschluss bejaht: 444 beachten!
  2. Wenn Vorraussetzungen bejaht, Ansprüche wie folgt
    1. Nacherfüllung: 437 Nr. 1, 434, 439
    2. Rücktritt (an 218 und 440 denken!)
      1. mögliche Nacherfüllung: 437 Nr.2 1.Alt, 434, 323
      2. unmögliche Nacherfüllung: 437 Nr.2 1.Alt, 434, 326 V + 323
    3. Minderung (an 218 und 440 denken!)
      1. mögliche Nacherfüllung: 437 Nr.2 2. Alt, 434, 441, 323
      2. unmögliche Nacherfüllung: 437 Nr.2 2. Alt, 434, 441, 326 V + 323
      3. Bedenken: Anspruch auf Rückzahlung aus 441 i.V.m. obiger AGL
    4. Schadensersatz statt Leistung (statt ganzer: 281 I 3 dazu)
      1. mögliche Nacherfüllung: 437 Nr.3, 280 I, III, 281 1
      2. unmögliche Nacherfüllung
        1. nachträglich: 437 Nr.3, 434, 280 I, III, 283 1
        2. anfänglich: 437 Nr.3, 434, 311a II 1

Anmerkung zu diesem Schema: Wer mit Intelligenz an den §437 BGB herangeht, braucht ein solches Schema nicht, da hier auf alles sauber verwiesen wird. Dennoch hat es sich in meiner Klausurpraxis als Vorteilhaft erwiesen, diese schematisierte systematik des §437 BGB zusätzlich (zur Sicherheit) auswendig zu beherrschen.


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